Wien ist anders – auch, wenn es um die geliebten 4Beiner geht …

Das Wort „Listenhund“ ist aus dem Medien nicht mehr wegzudenken. Die Frage, welche Rasse es denn betrifft, ist nicht so einfach zu beantworten – man muss sich schon jedes österreichische Bundesland ganz genau anschauen…. Gerade in Wien hat sich in der jüngsten Vergangenheit viel getan!

Die Novellierung des Tierhalteschutzgesetzes soll noch heuer in Kraft treten:

  • Bei 0,5 Promille und mehr drohte eine Strafe von mindestens € 1.000.- Vergleich: Für Autofahrer, die zwischen 0,5 und 0,8 Promille im Blut haben, gilt ein Strafrahmen von € 300.- bis € 3.700
  • Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde – Ausnahme: eingezäunte Hundezonen
  • Nach einer einjährigen Übergangsfrist wird die Zucht von Listenhunden verboten.
  • Erweiterung des Praxis Teiles bei der Hundeführerscheinprüfung

Am 25. Oktober soll der Gesetzesvorschlag im Wiener Landtag beschlossen werden. Einige Teile – jene, für die die Polizei zuständig ist, wie zum Beispiel die Alkoholkontrollen – brauchen die Zustimmung des Bundes. Das gesamte Paket will man noch dieses Jahr umsetzen.

Maulkorb- und LFür Autofahrer, die zwischen 0,5 und 0,8 Promille im Blut haben, gilt ein Strafrahmen von 300 bis 3700 Euro. – derstandard.at/2000089057486/Listenhunde-Wien-fuehrt-Maulkorb-Leinenpflicht-und-Alko-Limit-einFür Autofahrer, die zwischen 0,5 und 0,8 Promille im Blut haben, gilt ein Strafrahmen von 300 bis 3700 Euro. – derstandard.at/2000089057486/Listenhunde-Wien-fuehrt-Maulkorb-Leinenpflicht-und-Alko-Limit-einFür Autofahrer, die zwischen 0,5 und 0,8 Promille im Blut haben, gilt ein Strafrahmen von 300 bis 3700 Euro. – derstandard.at/2000089057486/Listenhunde-Wien-fuehrt-Maulkorb-Leinenpflicht-und-Alko-Limit-einFür Autofahrer, die zwischen 0,5 und 0,8 Promille im Blut haben, gilt ein Strafrahmen von 300 bis 3700 Euro. – derstandard.at/2000089057486/Listenhunde-Wien-fuehrt-Maulkorb-Leinenpflicht-und-Alk

Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden sind Listenhunde und gelten in Wien als hundeführerscheinpflichtig. In Wien?, aber mein Hund ist ja z.B. in Salzburg gemeldet und registriert? Hier verhält es sich ähnlich, wie bei der Kurzparkzonenregelung (Vgl.): Immer dort, wo ich mich mit meinem Hund bewege, zählt er einmal als Listenhund und einmal nicht:

 

Listenhunde in Wien:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Pit Bull Terrier
  • Rottweiler
  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)